Steuern und Nebenkosten beim Kauf von Premium-Immobilien in der Region Valencia
Eine klare Aufschlüsselung der realen Kosten beim Kauf von Wohnimmobilien, Neubauten und Wiederverkäufen an der Costa Blanca.
- Rechtsabteilung
- 2. Mai 2026
- 6 min
Kernpunkte
- Die durchschnittlichen Nebenkosten beim Kauf in der Region Valencia liegen bei 11-13% des Preises.
- Neubauten unterliegen 10% IVA (MwSt.) plus 1,5% AJD (Stempelsteuer).
- Gebrauchte Immobilien werden mit der Grunderwerbsteuer (ITP), meist 10%, besteuert.
Die steuerliche Landschaft verstehen
Beim Kauf einer Immobilie im Premiumsegment ist der vereinbarte Preis nur die steuerliche Bemessungsgrundlage. In der Region Valencia hängt die Besteuerung vor allem davon ab, ob es sich um einen Neubau oder ein gebrauchtes Objekt handelt.
Neubau (Direkt vom Bauträger)
Der Erwerb von neu errichteten Immobilien (z. B. schlüsselfertige Villen direkt vom Entwickler) unterliegt zwei Steuern:
- IVA (Umsatzsteuer): Besteuert mit 10% auf den Kaufpreis.
- AJD (Stempelsteuer): In der Region Valencia liegt diese Steuer derzeit bei 1,5%.
Wiederverkauf (Liegenschaftsübertragungen)
Für gebrauchte Immobilien fällt keine IVA an. Die Transaktion unterliegt der:
ITP (Grunderwerbsteuer): Der Regelsatz in der Region Valencia beträgt 10%. Bitte beachten Sie, dass die Steuerbehörden den Referenzwert des Katasters als Mindestbemessungsgrundlage heranziehen. Ist der Vertragspreis höher, wird dieser versteuert.
Zusätzliche Gebühren
Zur Berechnung der Gesamtkosten müssen die Formalisierungskosten addiert werden:
- Notar und Grundbuchamt: Regulierte Tarife, die bei Transaktionen über einer Million Euro zwischen 0,2% und 0,5% ausmachen.
- Anwaltskosten: Ein spezialisierter Anwalt berechnet in der Regel 1% des Transaktionswerts für eine vollständige Due Diligence, was bei Investitionen dieser Größenordnung unumgänglich ist.
Der Wert einer vorherigen Beratung
Die intelligente Strukturierung des Kaufs (privat versus Gesellschaft oder Vermögensstiftung) erfordert eine vorherige Analyse. Wir empfehlen, die steuerliche Beratung abzuschließen, bevor das erste formelle Angebot abgegeben wird.